Qualitätssicherung

Der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde, die Approbation, verlangt.
(PsychThG vom 1.1.1999).

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut erfolgt nach dem Universitätsstudium der Psychologie (Schwerpunkt klinische Psychologie), dauert in der Regel noch einmal 3-5 Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung sowie der Approbation ab. Es folgen die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer und der Arztregistereintrag. Für eine kontinuierliche Qualitätssicherung der therapeutischen Arbeit sind Fort- und Weiterbildungen sowie eine fachliche Supervision durch qualifizierte Supervisionen selbstverständlich und verpflichtend.

Die Verhaltenstherapie gehört zu den psychotherapeutischen Richtlinienverfahren. Das sind diejenigen Verfahren der Klinischen Psychologie, deren Wirksamkeit aufgrund empirischer Untersuchungen als nachgewiesen gilt und deren Abrechnung von den Krankenkassen übernommen wird (PsychThG).

Die Verhaltenstherapie ist aber nicht nur durch nachgewiesene Effektivität, sondern in besonderer Weise auch durch ihre theoretische Fundierung in der Psychologie und ihren Nachbardisziplinen gekennzeichnet.

Die Nähe der Verhaltenstherapie zu Forschung und Wissenschaft sorgt für eine dauerhafte Überprüfung der Behandlungsmethoden und damit für eine gute Evaluation und Qualitätssicherung. Die Anwendung der Verhaltenstherapie erfolgt unter systematischer Erfassung und Bewertung ihrer Effekte.