Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt: Die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung werden von der GKV bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung übernommen. Über das konkrete Antragsverfahren informieren wir Sie gern im Rahmen der probatorischen Sitzungen.
Von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe werden die Kosten für die Therapie bei Vorliegen einer begründeten Diagnose in der Regel übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten für eine psychologische Psychotherapie übernommen werden und welches Antragsverfahren notwendig ist.
Die Kosten für Coaching, Beratung und Paartherapie sind keine Leistungen der Krankenkassen und müssten von Ihnen selbst übernommen werden.
Für Selbstzahler wird das Stundenhonorar im Erstgespräch vereinbart und richtet sich nach Dauer und Anliegen. Antragsverfahren spielen dabei keine Rolle.